DAUERGRABPFLEGE
Als mögliche Alternative zu unserer Jahresgrabpflege einer bestehenden oder zukünftigen Grabstelle bietet sich eine dauerhafte, vertragliche Lösung an.
Die Pflegekosten richten sich nach der Laufzeit des Vertrages und dem von Ihnen gewünschten Leistungsumfang. Sie werden in der Regel bei Vertragsabschluss in einer Summe bezahlt, in Ausnahmefällen können die Kosten auch in monatlichen Teilbeträgen bezahlt werden.
Die Dauergrabpflege-Einrichtung legt das eingezahlte Kapital sicher an, bezahlt jährlich den Friedhofsgärtner und kontrolliert turnusmäßig die erbrachten Leistungen. Bei entsprechender Vertragsgestaltung können die Hinterbliebenen den Vertrag nicht rückgängig machen.
Bei Betriebsaufgabe ist die Regelung der Friedhofsgärtner-Nachfolge automatisch geregelt.
Für ein bestehendes Grab bietet die Dauergrabpflege viele Vorteile:
- Mit Preissteigerungen müssen Sie sich nicht mehr auseinandersetzen. Durch den einmalig eingezahlten Betrag werden diese sicher aufgefangen.
- Die Beschäftigung mit den jährlichen Abrechnungen, Überweisungen und veränderten Vereinbarungen entfällt für Sie durch den einmaligen Vertragsabschluss.
- Alle eingezahlten Pflegegelder werden von der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege nach strengen Richtlinien sicher angelegt und zentral verwaltet.
- Zusätzlich werden unsere Leistungen vor Ort von unabhängigen Prüfern regelmäßig kontrolliert
Was die Grabpflege für einen lieben Menschen ist, gilt auch für das eigene Grab. Daher ist es besser, schon zu Lebzeiten alles sorgfältig geordnet zu haben. Auch darum gibt es das Angebot der Dauergrabpflege:
- weil Sie Ihren Angehörigen die Last der späteren Grabpflege gerne nehmen möchten, sei es aufgrund der Entfernung, aus beruflichen oder anderen Gründen
- weil Sie die Details der Grabgestaltung und Grabpflege, sogar bis hin zur Trauerfeier selbst festlegen möchten
- weil Sie sicher sein möchten, dass alles in Ihrem Sinne geregelt ist